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Harr/Tauschringe sind keine Banken

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Titel: Tauschringe sind keine Banken

Autor: Harald Friz (Berlin)

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Sabine hat heute Bürodienst in ihrem Tauschring. Auf dem Schreibtisch stapeln sich Überweisungsbelege, mit denen Tauschgeschäfte verrechnet werden. Im E-Mail-Posteingang warten einige Bitten um aktuelle Kontoauszüge. Das Telefon klingelt. Tamara möchte ihren Kreditrahmen erweitern. Ihr Tauschringkonto sei zwar schon am Limit, aber sie möchte unbedingt noch die Fenster putzen lassen, bevor ihre Tante zu Besuch kommt.

Eigentlich wollte sich Sabine im Tauschring engagieren, um einen Ausgleich für ihren Beruf als Bankangestellte zu finden. Aber zu ihrer Überraschung macht sie im Büro des Tauschrings fast die gleiche Arbeit, wie tagsüber in der Bank.

Sie weiß natürlich, dass Tauschringe keine Banken sind und auch nicht sein dürfen. Das Bundesbankgesetz[1] verbietet die Herausgabe von eigenen "Geldzeichen". Das Kreditwesengesetz[2] setzt enge Grenzen für die Gewährung von Krediten. Aber solange sich Tauschringe mit ihren Gutschein- und Verrechnungssystemen an gewisse Regeln halten, ist von rechtlicher Seite nichts einzuwenden.[3]

(...)

Die Mitglieder des Tauschrings freuen sich, weil sich Sabine auskennt und im Tauschring genau so zuverlässig und unbestechlich arbeitet, wie man es von Bankangestellten erhofft. Tauschringe brauchen eine verlässliche Zentrale.

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Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

<references>

  1. http://bundesrecht.juris.de/bbankg/__35.html
  2. http://bundesrecht.juris.de/kredwg/__1.html
  3. vgl. a. Karl-Heinz Lehmann: „Wer tauscht, der täuscht“ - Zur Rechtslage von Tauschsystemen. in: G. Goldbach, B. Ketelhut, K. Strang (Hrsg.): Brennpunkte - Kernthemen sozialer Arbeit in interdisziplinärer Perspektive. Hannover, 2000. S.197-208. (Inhalt, Volltext)