Gemeinschaftskonto
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(Weitergeleitet von Austrittskonto)Gemeinschaftskonten sind Konten, die ein Tauschring im Rahmen seiner Buchführung nicht für einzelne Mitglieder, sondern im Namen der ganzen Tauschringgemeinschaft führt. Zu ihnen zählen etwa das "Systemkonto", das "Verwaltungskonto", die “Außenkonten", das "Austrittskonto", Projektkonten (etwa für die Vorbereitung und Abrechnung von Veranstaltungen), …
Im Gegensatz zur betrieblichen Buchführung gibt es für Tauschringe keinen standardisierten Kontenrahmen. Ob und welche Gemeinschaftskonten ein Tauschring führt, wird in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt.
Verwaltungskonto
Viele Tauschringe habe ein zentrales Verwaltungskonto, um Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Tauschring einzusammeln, Fehlbeträge bei Austritten auszugleichen und die Arbeit der Orga zu vergüten.
Theoretisch kommt ein Tauschring mit einem einzigen Verwaltungskonto aus. In der Praxis hat sich eine Aufteilung in mehrere Konten bewährt, etwa in Außenkonten, Austrittskonto, Projektkonten und allgemeines Verwaltungskonto.
Austrittskonto
Manche Tauschringe buchen offene Verbindlichkeiten von austretenden Mitgliedern auf ein eigenes Austrittskonto. So wird die formale Bedingung erfüllt, dass Mitgliederkonten nur mit dem Kontostand Null geschlossen werden können. Ein eigenes Austrittskonto erleichtert es insbesondere überschuldeten Tauschringen, den Überblick über gemeinschaftliche Verbindlichkeiten zu behalten.
Außenkonto
Über Außenkonten werden Tauschgeschäfte mit anderen Tauschringen abgebildet.
Siehe: Außentausch
Systemkonto
Der Begriff "Systemkonto" stammt aus dem Bereich der Tauschring-Software. Bei der Umstellung von papierbasierter auf computergestützer Buchhaltung zeigt sich oft, dass sich die Kontostände der Mitglieder- und Gemeinschaftskonten nicht zu Null addierten. Das Systemkonto ist so definiert, dass es den Fehlbetrag rechnerisch ausgleicht.
- Systemkonto = Summe der Mitgliederkonten - Summe der Gemeinschaftskonten
Das Systemkonto ist also rein buchhaltungsmathematisch definiert, unabhängig davon, welche ökonomische Leistungsbilanz dahinter stehen mag.
Manche Tauschringe buchen außerdem Startguthaben und Grundeinkommen für ihre Mitglieder vom Systemkonto. Hiert stützt das Systemkonto das System.
Standardmodell
Auch wenn es keinen standardisierten Kontenrahmen gibt, weisen die Konten der meisten Tauschringen eine ähnliche Grundstruktur auf:
- Bei Gründung eines neuen Tauschrings haben alle Konten den Kontostand Null
- Die Summe aller Konten ist immer Null.
- Neue Gemeinschafts- und Mitgliederkonten werden mit Kontostand Null geöffnet.
- Positive Kontostände entsprechen einem Guthaben an Tauschwährung, negative Kontostände dem Wert des noch einzulösenden Leistungsversprechen.
- Die Summe der Mitgliederkonten und die Summe der Gemeinschaftskonten addiert sich zu Null.
Beispiel:
Mitgliederkonten | Gemeinschaftskonten |
---|---|
Anna -20 VE Bernd +50 VE Carla +377 VE Dieter -20 VE Elly -160 VE Fred +30 VE |
Verwaltungskonto +20 VE Außenkonto RTR -200 VE Projektkonto Feste +200 VE Sozialkonto +100 VE Austrittskonto -500 VE Systemkonto -877 VE |
Summe: +257 VE | Summe: -257 VE |
Wenn in einem Tauschring die Summe aller Konten nicht Null ergibt, deutet das in der Regel auf eine fehlerhafte Buchführung.
Varianten
In der Praxis finden sich Varianten von dem Standardmodell.
Verwaltungskonto als Teilnehmerkonto
Einige Tauschringe scheinen dem Verwaltungskonto etwas anders zu behandeln. Es dient ihnen ebenfalls zum Einsammeln und Umverteilen von Mitgliedsbeiträgen. Aber sie scheinen es nicht als ein Konto zu verstehen, das der Gemeinschaft aller Mitglieder gemeinsam gehört, sondern eher wie ein besonderes Teilnehmerkonto.
Keine Nullsumme
Bei manchen Tauschringen werden Mitgliederkonten nicht mit Null eröffnet, sondern mit einem gewissen Startguthaben. Wenn der Grundsatz der Nullsumme erhalten werden soll, muss das Startguthaben von einem Gemeinschaftskonto abgebucht werden.
Wenn ein Tauschring Mitgliederkonten mit Startguthaben ohne entsprechende Gegenbuchung eröffnet, ergibt die Summe aller Konten nicht mehr Null.
Verzicht auf Gemeinschaftskonten
Ein Tauschring lässt sich auch ganz ohne Gemeinschaftskonten organisieren. Gemeinschaftskonten sind nur für Transaktionen zwischen einzelnen Mitglieder und "der Gemeinschaft" erforderlich.
Ohne Gemeinschaftskonten müsste ein Tauschring auf den zentralen Einzug von Mitgliedsbeiträgen oder Gebühren verzichten, offene Verbindlichkeiten bei Austritten sofort auf alle verbleibenden Mitglieder umlegen, und Tauschgeschäfte direkt zwischen den beteiligten Personen verrechnen.
Ein Verzicht auf Gemeinschaftskonten könnten also Transparenz, Verständlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verbindlichkeit im Tauschringen fördern.