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Andgu/Ursachen einer unausgeglichenen Bilanz

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URSACHEN EINER UNAUSGEGLICHENEN BILANZ

Zu einer unausgeglichene Tauschring–Bilanz kommt es, wenn über das Buchungssystem ein Systemkonto angelegt werden muss, da zwischen Plus- und Minus-VE kein Ausgleich mehr vorhanden ist. Es sind VE, die nicht mehr ins Tauschgeschäft zurück geführt werden können, da niemand sich verantwortlich fühlt. Es sind verwaiste VE, die sich auf einem sogennannten Friedhof angesammelt haben.

Im folgenden möchte ich die Beziehungsebene anhand unterschiedlicher Konten darstellen:

1. Solange die VE einem Mitglied zugeordnet werden können, sind diese in der Realität durch Verantwortlichkeit des Kontoinhabers eingebunden.

2. Etwas anders stellt es sich bei Konten dar, die einem Gemeinschaftszweck zugeordnet werden, Gebühren-Konto, Solidaritätskonto etc. Diese Konten müssen durch die „Aktiven“ im Interesse der Gemeinschaft verwaltet werden. Es bedarf einer Offenlegung und einer sogenannten Entlastung durch die Mitglieder-Versammlung.

3. Das Systemkonto fällt in keiner der beiden o.g. Kategorien, da zum einen kein persönlicher Bezug eines Mitgliedes vorhanden ist und zum anderen kein bestimmter Gemeinschaftszweck zum Beispiel lt. Geschäftsordnung oder Mitgliederbeschluss etc. zugeordnet werden kann. Diese VE des Systemkonto haben keinen Realitäts-Bezug zum eigentlichen „Kerngeschäft“ des TR, es sind tote bzw. ausgelagerte VE.

Das Systemkonto symbolisiert mangelndes Bewusstsein und verfälscht den klaren Blick. Diese Minus-VE auf dem Systemkonto können einerseits nicht durch Tauschangebote ausgeglichen werden und anderseits existieren auf den Mitgliedskonten Plus-VE in Übermaß. Daraus ergibt sich, dass jeder Plusstand eines TR-Kontos Vermögen suggeriert, das in Wahrheit nicht vorhanden ist, da der hohe Minusstand des Systemkonto's alles auffrisst. Das Systemkonto ist ein Schuldenkonto, dessen Schulden nie getilgt werden können, weil niemand die Verantwortung der Schulden trägt. Es fehlt an Bewusstsein, dass das Systemkonto Teil des gesamten TR ist und in das Tauschgeschehen wieder zurück geführt werden muss.


An dieser Stelle erscheint ein umfasendes Bewusstsein für unsere VE seinem Wesen nach erforderlich.

Dazu sei folgende Definition angeführt: Die Buchung der VE ist das verbindlich geformte abstrakte TR-Bewusstsein von der Bewältigung sozialer Grundaufgaben.


Dieses abstrakte TR-Bewusstsein kann nicht individuell (durch Spenden bzw. Zahlungszwang, Ausgabenzwang bzw. Arbeitszwang oder durch noch mehr Kontrolle) gelöst werden, weil die individuelle Betrachtung eine hohe moralische Kraft voraussetzt, die nicht immer gewährleistet werden kann. Eine Gefahr besteht u.a. darin, dass einige Mitglieder sich selbst ausbeuten (Arbeiten für die Gemeinschaft ohne VE zu verrechnen) um Versäumnisse im TR auszugleichen. Das TR-Buchungs-System sollte deshalb ein Instrumentarium zur Verfügung stellen, dass einen gewissen Ausgleich auf der System-Ebene schon im Vorfeld schafft und gleichzeitig einfach und überschaubar bleibt.

Dies kann am besten durch eine systembedingte Aufbewahrungsgebühr bewerkstelligt werden. Konkret würde das heißen, dass z.B. 10% sämtlicher Plusstände der Mitgliedskonten am Ende des Jahres auf ein Solidaritätskonto (Gemeinschaftskonto) verbucht werden. Das Gemeinschaftskonto kann durch gemeinschaftlichen Beschluss für TR-Aufgaben verwendet werden. Das Konto bekommt dadurch eine exponierte Stellung und ermöglicht erweiterten Handlungsspielraum im Interesse des TR. Die angesammelten Kreuzer werden vom individuellen Ballast befreit und dienen so verwandelt einem höheren gemeinschaftlichem Interesse. Es ist in gewisser Weise eine Art Demokratisierung des TR-Überschusses. Es findet dadurch ein permanenter Werteverlus statt (ähnlich wie bei Lebenmitteln, die bei zulanger Lagerung schlecht werden. Es ist das Prinzip der Vergänglichkeit). Das Horten von VE ist somit auf den Mitgliederkonten eingeschränkt, da eine jährliche Abwertung statt findet. Diese Abwertung kann durch Ausgabe von VE umgangen werden oder auch nicht, es bleibt dem Kontoinhaber überlassen, wie er mit seinem Überschuss umgeht. Bei sysembedingten Abzug bleiben die VE für den gesamten TR erhalten und dienen dem gesamten TR.

Es muss darauf geachtet werden, dass die VE-Aufbewahrungsgebühr z.B. nicht der Verwaltung direkt zufließen,sondern auf ein Gemeinschftskonto über das die Mitglieder des TR gemeinsam entscheiden.

Mit diese "Hilfskonstruktion" bleiben die VE im Fluss und es kommt nicht zu Stauproblemen. So können z.B. etwailige Minusaustritte (letztendlich sind das auch Betriebskosten des TR durch "schlechten Umgang") kompensiert werden. Gleichzeitig findet ein Kräfteausgleich zwischen TR-Mitglieder statt. Es ist ein zutiefst sozialer Aspekt, der über die TR-Struktur neutralisiert wird und nicht ständig zu individuellen moralischen Aufrufen und Verhaltensaufforderungen annimiert, dem die wenigsten Menschen egobedingt nicht nachkommen wollen.