Rechtsform

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Welche Rechtsform soll der Tauschring haben?

Viele gut funktionierende und alt eingesessene Tauschkreise sind schlichte BGB-Gesellschaften mit einem Organisationsteam als Geschäftsleitung. Andere Tauschringe sind nicht eingetragene oder eingetragene Vereine. Bisher kann man im Vergleich der Mitgliederentwicklung und Tauschaktivität vieler Tauschringe keine Tendenz erkennen, ob die Gesellschaften, oder die Vereine besser funktionieren.

Die Antwort auf diese Frage hat Auswirkung auf die öffentliche Anerkennung und die Haftung des Organisationsteams.

Rechtsformen

BGB-Gesellschaft

Wenn keine spezielle Rechtsform erkennbar ist, handelt es sich beim Tauschring im Zweifel um eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) oder "BGB-Gesellschaft" nach §§ 705ff. BGB. Dabei ist es unerheblich, ob der Gesellschaftsvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde oder nur stillschweigend zustande kam. Üblicherweise dürfte er etwa in Form von Teilnahmebedingungen, den Tauschregeln oder einer Satzung des Tauschsystems vorliegen.

Vorteile:

  • Einfache Organisation,
  • keine Hierarchien notwendig.

Nachteile:

  • Persönliche Haftung der Organisatoren
  • evtl. gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder
  • Steuererklärung muss immer für alle gemacht werden.

Nicht eingetragener Verein

Ein Verein muss eine Satzung (§ 25 BGB) und einen Vorstand (§ 26 BGB) haben. Die Satzung kann etwa in Form von Teilnahmebedingungen und Tauschregeln vorliegen.

Vorteile:

  • Kein Ärger mit Registergericht
  • keine Kosten bei Eintragung.
  • Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt (wie bei e.V.)
  • Vorstände nicht persönlich haftend (soweit sich an Satzung und Protokolle gehalten wird)

Nachteile:

  • keine juristische Person (§ 54 BGB "Nicht rechtsfähige Vereine")
  • kein Telefonbucheintrag
  • steuerlich wie Wirtschaftsverein (d.h. Körperschaftssteuer, die ist aber einfach wegen Geringfügigkeit)

Eingetragener Verein

Vorteile:

  • Juristische Person (§ 21 BGB "Nicht wirtschaftlicher Verein")
  • eigener Telefoneintrag möglich
  • Haftung auf Vereinsvermögen beschränkt
  • kann die öffentliche Fördergelder beantragen
  • kann eine Haftpflichversicherung für Vereinsräume und Aktivitäten abschliessen

Nachteile:

  • Viel Formalität, Eintragung kostet Geld, nützt wenig.
  • Die Finanzämter erkennen inzwischen keine Tauschringe mehr als gemeinnützig an.

Firma

Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder andere wirtschaftliche Rechtsform.

Vorteile:

  • Gute Handlungsfähigkeit
  • Kann evtl. Wirtschaftsförderung in Anspruch nehmen.

Nachteile:

  • Wenig soziale Anerkennung
  • Wenig Bereitschaft zu ehrenamtlicher Mitarbeit.

Weblinks