Arbeitskreis Rechtssicherheit für Tauschsysteme

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160px-Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.svg.png Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Am 2. Oktober 2011 wurde beim BATT 2011 in Agatharied ein Arbeitskreis zum Thema Rechtssicherheit für Tauschsysteme gebildet, der aber keine nennenswerte Aktivität entwickelt hat. Die 2012 initiierte BATT-Aktiv Gruppe Recht beschäftigt sich mit ähnlichen Fragestellungen.

Ziel

Das erste Ziel des Arbeitskreises war es, Steuerfreiheit für Tauschsystemen in Deutschland zu schaffen, so wie es in einigen EU-Ländern (Italien, Österreich) bereits gesetzlich geregelt ist.

Dazu sollte eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht werden, sobald eine bestimmte Zahl von Interessenten an der Thematik erkennbar ist. Im ersten Schritt sollte diese Idee bekannt gemacht werden, insbesondere über eine Facebook-Seite.[1]

Kritik

Die Bezeichnung des Arbeitskreises wurde in mehrfacher Hinsicht kritisiert. Erstens ist die rechtliche Lage für Tauschsysteme bereits eindeutig. Es besteht Rechtssicherheit. Zweitens ist das Ziel Lobbyarbeit für die Änderung bestehender Gesetze. Dafür gibt es bereits verschiedene andere Initiativen einer Interessenvertretung für Tauschsysteme.

Um eine Steuerbefreieung bemühte sich bereits 1998[2] die Bundesarbeitsgemeinschaft der Tauschsysteme (BAG). Ebenso formuliert die AG Tauschringe im Dialog im Jahr 2007 einen Forderungskatalog[3].

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.facebook.com/pages/Rechtssicherheit-für-Tauschsysteme/186361581440471
  2. "Wollen Sie Tauschringe besteuern? Fragen an Politiker" in: TSN Nr. 2, 1998, S. 12
  3. Forderungskatalog der AG Tauschringe im Dialog, 2007 (Download)