Austritt

Aus Tauschwiki

Mit dem Austritt endet die Mitgliedschaft in einem Tauschring. Beim Austritt wird das Verrechnungskonto des Mitglieds gelöscht. Satzung und Tauschregeln regeln das genaue Vorgehen. Ein fahrlässiger Umgang mit Austritten kann die Existenz eines Tauschrings gefährden.

Ausgleich des Tauschkontos

So gut wie alle Tauschringe haben in ihre Satzung und ihren Tauschregeln die gleiche Grundregel für Austritte:

Beim Austritt muss das Mitgliedskonto ausgeglichen sein.

Der Kontostand muss beim Austritt genauso hoch sein, wie beim Eintritt. Üblicherweise entspricht das einem Kontostand von Null. (Manche Tauschringe schreiben neuen Mitgliedern beim Eintritt ein Startguthaben gut. Wenn dies nicht als Geschenk sondern als Kreditrahmen gedacht ist, muss das Konto beim Austritt wieder dieses Startguthaben aufweisen.)

Wenn das Mitgliedskonto beim Austritt ein Restguthaben aufweist, wird dieses üblicherweise als Spende einem Gemeinschaftskonto gutgeschrieben. Dann ist das Konto ausgeglichen und kann geschlossen werden.

Wenn ein Mitgied beim Austritt offene Verbindlichkeiten hat, muss die Orga des Tauschrings handeln. Im besten Fall bemüht sich das austrittswillige Mitglied doch noch um einen Ausgleich seines Kontos. Im schlechtesten Fall bleibt der Tauschring auf den Verpflichtungen des ausgetretenen Mitglieds sitzen.

Tauschversprechen

Einigen Austrittswilligen scheint nicht bewusst zu sein, dass sie beim Eintritt in den Tauschring gegenüber der Tauschgemeinschaft ein Tauschversprechen abgegeben haben, das sie beim Austritt erfüllen müssen:

Für alle erhaltenen Leistungen müssen im Tausch eigene Leistungen erbracht werden.

Jeder Teilnehmer eines Tauschrings hat dieses Verprechen freiwillig gegeben. Üblicherweise wird es sogar schriftlich gegeben. Die meisten Tauschring verlangen von neuen Mitgliedern eine Unterschrift auf einem Mitgliedsantrag.

Diese Selbstverpflichtung zur Gegenleistung macht aus dem Tauschring erst einen Tauschring. Es ist eine "moralische Verpflichtung", an die sich moralische Mitglieder gebunden fühlen. Wer dieses Versprechen ohne Not bricht, ist ein Schmarotzer.

Freiwillige Maßnahmen zum Kontoausgleich

Das Mitglied kann:

  • nach Tauschpartnern suchen,
  • andere Mitglieder um Spenden bitten,
  • die Orga um Hilfe bitten,
  • frühere Tauschgeschäfte nachverhandeln. Vielleicht sind einige Tauschpartner bereit, unter bestimmten Bedingungen (Euro-Zahlung, Naturaltausch, usw.) auf ihre Gutschrift in Verrechnungseinheiten zu verzichten?

Die Orga kann:

  • ein Tauschgeschäft vermitteln, das den Ausgleich ermöglicht.
  • Arbeiten für die Gemeinschaft von dem Mitglied erledigen lassen. Diese werden zwar auch vom Verwaltungskonto bezahlt, aber das Mitglied gleicht sie durch eigene Leistungen aus. Damit ist das Mitglied moralisch entlastet.

Manche Tauschringe akzeptieren auch Sachspenden (Bürobedarf, Lebensmittel) als Ausgleich für offene Verbindlichkeiten.

Sonderfall: Euro-Zahlung

Manche Tauschringe erlauben auch einen Ausgleich in Euro. Bei einer konvertierbaren Tauschwährung ist die Umrechnung in Euro einfach. Inwiefern bei einem reinen Zeittauschring ein direkter "Ausgleich" von Verrechnungseinheiten in Euro theoretisch und praktisch überhaupt möglich ist, müsste noch untersucht werden.

Bei einem Zeittauschring gibt es in der Regel auch keinen einheitlichen Preis, zu dem die Orga im Namen des Tauschrings an VE gegen Euro verkaufen könnte. Ein möglicher Ausweg wäre für den Austrittswilligen, einzelne Mitglieder zu bitten, VE gegen Euro zu verkaufen. Dann kann jedes Mitglied für sich selbst entscheiden, wieviel Euro ihm seine Zeit wert ist.

(noch ergänzen: Beispiele aus real existierenden Tauschringen)

Zwangsmaßnahmen bei offenen Verbindlichkeiten

Tauschringe haben gegenüber Austrittswilligen nur dann wirksame Druckmittel zur Verfügung, wenn ihnen das Mitglied beim Eintritt zugestimmt hat. Zum Beispiel:

  • Einbehalten einer Kaution, die beim Eintritt hinterlegt wurde.
  • Geldstrafe in Euro. Sie sollte so hoch angesetzt werden, dass sie nicht als Konvertierung missverstanden werden kann.
  • Öffentliches Anprangern wird gelegentlich auch diskutiert, etwa in Form einer Art gemeinsamer Kreditauskunft ("Tauschring-Schufa") oder auf Facebook oder den Webseiten der jeweiligen Tauschringe. Über die praktischen und rechtlichen Konsequenzen besteht noch Unklarheit.
(noch ergänzen: Beispiele aus real existierenden Tauschringen)

Verzicht

In manchen Fällen kann es für den Tauschring sinnvoll sein, auf den Ausgleich von Verbindlichkeiten zu verzichten:

  • Wenn ein Mitglied nie getauscht hat. Die einzigen Verbindlichkeiten sind dann regelmäßig abgebuchte Mitgliedsbeiträge und Umlagen. Wenn so ein Konto vom Systemkonto ausgeglichen wird, entspricht das einer Stornierung der Mitgliedsbeiträge. Moralisch ist die Verantwortung für solche Nicht-Tauscher eher bei der Orga als beim Mitglied zu suchen. Die Orga hat ein desinteressiertes Mitglied aufgenommen, dessen Mitgliedsbeiträge vermutlich schon ausgegeben, aber nicht geprüft, ob das Mitglied überhaupt jemals tauschen will.

Vorbeugung

Tauschringe können sich den Umgang mit Austritten erleichtern, wenn sie vorausschauend handeln. Die Erfahrung zeigt, dass kaum jemand einem Tauschring lebenslang angehört oder angehören will. Weil sich Interessen, Lebensumstände und Sympathien im Laufe der Jahre ändern, treten die meisten Mitglieder irgendwann auch wieder aus. Solange die Mitglieder rechtzeitig ihre Konten ausgleichen, sind Austritte für den Tauschring alltägliche Vorgänge.

Für den Tauschring ist es also hilfreich, bei langfristigen Entscheidungen zu überlegen, wie sie sich auf die Austritte auswirken werden:

  • Höhe der monatlichen Mitgliedsbeiträge so wählen, dass die Mitglieder sich verantwortlich fühlen und sie durch eigene Leistungen ausgleichen. Wenn sich Mitglieder beim Austritt weigern, für die abgebuchten Mitgliedsbeiträge aufzukommen, könnte es an zu hohen Beiträgen liegen. Zu hohe Beitragssätze nützen dem Tauschring nicht, weil sie spätestens beim Austritt wieder vom Systemkonto an das Mitglied zurück gebucht werden müssen.
  • Kennzahlen erheben, um frühzeitig Mitglieder identifizieren, die Unterstützung brauchen. Zur vorausschauenden Mitgliederbetreuung gehört es etwa, Mitglieder anzusprechen, die im Minus sind und längere Zeit nicht getauscht haben, bevor sie austreten wollen.
  • Mitglieder mit Pluskonten in die Verantwortung nehmen. Wenn sie keine Aufträge vergeben, können die anderen ihre Konten nicht ausgleichen. Am einfachsten sind Such-Anzeigen in der Tauschzeitung. Manche Tauschringe haben auch gute Erfahrugen mit Geschenkgutscheinen gemacht, mit denen Nichtmitglieder auf Rechnung des Plusmitglieds Leistungen bei Minusmitgliedern in Anspruch nehmen können. Notfalls kann sich der Tauschring überlegen, als Tauschanreiz hohen Guthaben regelmäßig eine Aufbewahrungsgebühr abzuziehen.
  • Kriterien für die Auswahl von Neumitgliedern so wählen, dass möglichst nur die "richtigen" Mitglieder aufgenommen werden. Manche Tauschringe schreiben die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung vor, andere nehmen Neue erst bei einem zweiten Besuch auf. Üblich ist auch, dass Mitglieder beim Eintritt gleich mehrere Angebote und Gesuche für die Tauschzeitung formulieren sollen.
  • Mit Neumitgliedern eine beitragsfreie Probezeit vereinbaren. Die Mitgliedschaft endet automatisch, wenn sie innerhalb der Probezeit nie getauscht haben.
  • Mit Minuslimits den Schaden für den Tauschring beim Austritt begrenzen. Während der Probezeit ein Limit von Null vereinbaren, damit das Mitglied ohne Risiko einer Verschuldung den Tauschring kennenlernen kann.
  • Informieren, informieren, informieren. Viele Mitglieder wissen oft nicht, dass sie beim Austritt ihr Konto ausgleichen müssen.
  • uvm.

Austrittskonto

Einige Tauschringe führen ein Austrittskonto. Es ein spezielles Gemeinschaftskonto, auf das offene Verbindlichkeiten ausgetretener Mitglieder verbucht werden. Manche Tauschringe verbuchen die Restguthaben ausgetretener Mitglieder als Spende auf dem Systemkonto, andere als Einnahme auf dem Austrittskonto.

Manche Tauschringe gleichen das Austrittskonto regelmäßig aus, etwa durch Buchung vom Systemkonto oder durch eine Umlage auf alle Mitglieder. Wenn Tauschringe das Austrittskonto nicht ausgleichen, sondern unbeschränkt ins Minus rutschen lassen, führt das meist zur Überschuldung des Tauschrings.

Organisatorisches

Den Ablauf des Austritts organisieren Tauschringe unterschiedlich:

  • Schriftliche Austrittserklärung notwendig?
  • Austritt sofort, mit Frist oder nur zum Jahresende?
  • Wann und wie sollen die hinterlassenen Verbindlichkeiten ausgetretener Mitglieder auf die verbleibenden Mitglieder umgelegt werden?
  • Umgang mit Mitgliedern, die sich offensichtlich nicht mehr für Mitgliedschaft interessieren? Manche Mitglieder sind schon längst weggezogen, reagieren nicht auf Kontaktversuche oder wollen trotz Desinteresse nicht austreten.
  • Umgang mit Mitgliedern, die ihre offenen Euro-Mitgliedsbeiträge nicht bezahlen wollen?
  • Mitglied gänzlich aus der Software löschen oder nur besonders kennzeichnen?
  • Wo unterschriebenen Mitgliedschaftsvertrag, schriftliche Austrittserklärung usw. ablegen?
  • "Schwarze Liste" der unzuverlässigen Mitglieder führen, die sich mit offenen Verbindlichkeiten verdrückt haben?

Siehe auch

Einzelnachweise