Haftpflicht
Aus Tauschwiki
Im Tauschring ist es wie im wirklichen Leben, Mitglieder müssen für Schäden aufkommen, die bei Tauschgeschäften entstanden sind. Bei Nachbarschaftshilfen als auch bei Tauschleistungen innerhalb eines Tauschringes spricht der Gesetzgeber von „Gefälligkeitshandlungen“. Nicht jede Haftpflichtversicherung erkennt Tauschgeschäfte als Gefälligkeitshandlungen an! Nicht jede private Haftpflichtversicherung kommt bei Gefälligkeitshandlungen auf.
Damit in einem Schadensfall keine Probleme entstehen, wird allen Tauschern dringend empfohlen, die private Haftpflichtversicherung dahingehend zu überprüfen.
Diskussion
Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung, wann handelt es sich um einen "Tätigkeitsschaden", der über andere Versicherungen abgedeckt werden müsste? Welche Versicherungen braucht der Tauschring als Ganzes, um das Risiko für seine Mitglieder und Orga zu begrenzen?