Nachbarschaftshilfe

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Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine gegenseitige, unter Nachbarn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form einer Geldzahlung verzichtet und stattdessen Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden. Nachbarschaftshilfe ist üblicherweise ein gewohnheitsmäßiges und wenig formalisiertes Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Notlagen und Krisen.

"Erweiterte" oder "organisierte" Nachbarschaftshilfe ist der selbsterklärte Zweck vieler Tauschringe und wurde auch 1998 beim Konsens von München als erste Aufgabe von Tauschringen genannt. Empirische Studien belegen ebenfalls den Wunsch vieler Mitglieder nach einem "sozialen Netzwerk in der Nachbarschaft"[1].

Die deutsche Bundesregierung stellte hingegen schon 1997 fest, dass "die Mitglieder von Tauschringen in der Regel keine Nachbarn im Rechtssinne" seien, denn sie stünden "weder in enger räumlicher Beziehung (Nachbarn im Wortsinne) oder verwandtschaftlicher Beziehung (Nachbarn im weiteren Sinne)."[2]

Stadtsoziologie

(…)

Diskussion

Dient die Tätigkeit der deutschen Tauschringe der Nachbarschaftshilfe, wenn:

Inwieweit können sich Tauschringmitglieder bei rechtlichen Auseinandersetzungen etwa zu Schwarzarbeit und Haftpflicht auf "Nachbarschaftshilfe" berufen?

Zu diskutieren wäre auch, wie sich Tauschringe von anderen Formen der Organisierten Nachbarschaftshilfe abheben, die unter Schlagworten wie "lebendige", "aktive" oder "neue Nachbarschaft" entwickelt werden.[3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise