Lokalgeld

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Lokalgeld oder Lokalwährungen sind eine Form von Geld, die von einer lokalen Gemeinschaft ausgegeben wird, zum Beispiel Regiogeld und die Verrechnungseinheiten in LETS-Tauschringen.[1][2]

Bundesbankgesetz

§ 14 Bundesbankgesetz:[3]

Die Deutsche Bundesbank hat … das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.

Nach § 35 Bundesbankgesetz wird bestraft:[4]

1. wer unbefugt Geldzeichen (Marken, Münzen, Scheine oder andere Urkunden, die geeignet sind, im Zahlungsverkehr an Stelle der gesetzlich zugelassenen Münzen oder Banknoten verwendet zu werden) … ausgibt, auch wenn ihre Wertbezeichnung nicht auf Euro lautet;

2. wer unbefugt ausgegebene Gegenstände der in Nummer 1 genannten Art zu Zahlungen verwendet.

Die kleine Anfrage im Bundestag 1997 enthielt eine offizielle Stellungnahme:

Nach Ansicht der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank bestehen gegen vereinbarte Tauschverfahren keine Bedenken im Hinblick auf die §§ 14 und 35 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, soweit sich die Tauschvorgänge örtlich begrenzt auf den Austausch von Dienstleistungen und nur in Ausnahmefällen auf Waren beschränken.

Michael Linton

Lokalgeld sollte nach Michael Linton idealerweise:[5]

  • innerhalb der Gemeinschaft bleiben, der sie dient,
  • von den Menschen ausgegeben werden, die sie nutzt,
  • in ausreichender Menge existieren, um die Bedürfnisse der Gemeinschaft zu erfüllen.

Siehe auch

Einzelbelege

  1. Hugo Godschalk: Aufschwung durch lokales Nebengeld? Zeitschrift für Sozialökonomie, Nr. 129, S. 11-16. Juni 2001. ISSN 0721-0752 (Download)
  2. Rolf F. H. Schröder: Gemeinschaftswährungen in Deutschland. 2006 (Download)
  3. http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__14.html
  4. http://www.gesetze-im-internet.de/bbankg/__35.html
  5. LETSystem Design Manual, 1994