Bürgerschaftliches Engagement

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Bürgerschaftliches Engagement wird das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer Ziele genannt. Im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln der Verwaltung oder des Staates nehmen hier die Bürger etwas selbst in die Hand.

Eigenwirtschaftliches Interesse

Das Verhältnis von Tauschringen zum bürgerschaftlichen Engagement ist umstritten. Die eigentliche Funktion eines Tauschrings ist der Tausch von gleichwertigen Waren und Dienstleistungen zwischen den Mitgliedern. Die Tauschwährung von Tauschringen wird von den Mitglieder oft auch als Tauschmittel verstanden, mit dem sie die Tätigkeiten füreinander bezahlen können. Der Begriff bürgerschaftliches Engagement bezieht sich dagegen vor allem auf unentgeltliche Tätigkeit für das Gemeinwohl.

Dieser Unterschied zeigt sich auch in der Rechtslage. Nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums sind Tauschringe grundsätzich nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts, weil "durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder gefördert werden und damit gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1) verstoßen wird."[1][2][3]

Aktivismus

Eine andere Meinung vertreten die Tauschaktivisten, die seit Jahren immer wieder von der Politik fordern, Tauschringe als eine Form des bürgerlichen Engagements anzuerkennen. Zum Beispiel:

  • Forderungskatalog der IG Tausch (2013): "Fünf Kernforderungen zur Bundestagswahl 2013: (1) Tauschsysteme sind als gemeinnützige Initiativen ohne gewerbliche Interessen anzuerkennen. (2) Die Arbeit in Tauschsystemen ist als freiwilliges Bürgerengagement einzustufen. (3) Das bürgerschaftlichen Engagement in den Tauschsystemen muss durch staatliche Förderung gestützt und erweitert werden. …"[4]
  • Forderungskatalog der AG Tauschringe im Dialog (2007): "Die deutschen Tauschsysteme werden bisher als Organisation in den Bereichen Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenarbeit und Ehrenamt politisch nicht als ebenbürtig wahrgenommen. …"[5]
  • Satzungsentwurf Föderation deutscher Tauschringe e.V. (2004): "Zweck des Vereins ist die Förderung von Tauschringen (LETS, ....) und der darin stattfindende gegenseitige Austausch zwischen Einzelpersonen, Projekten, Initiativen, und Vereinen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, der Selbsthilfe, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. …"[6]
  • Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Tauschsysteme (BAG) (1998): "'Tauscharbeit ist auch bürgerschaftliches Engagement, wirkt sich als soziale Vernetzungsarbeit aus und beruht auf freiwilligem Engagement, muss deshalb von Staat und Kommunen unterstützt werden."[7]

Deutscher Bundestag

Dem Bürgerschaftlichen Engagement werden nach dem Verständnis der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages folgende Attribute zugeordnet:[8]

  1. Bürgerschaftliches Engagement ist freiwillig. Die bürgerschaftliche Qualität des Engagements wird durch Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit des freiwillig ausgeübten Engagements bestimmt. Die Freiwilligkeit entspricht dem Wandel des bürgerschaftlichen Engagements hin zu kurzfristigerem, motivational weniger gebundenem Engagement, schränkt aber auch Berechenbarkeit und Verbindlichkeit und damit teilweise den Nutzen ein. Diskutiert wird die Freiwilligkeit außerdem bezüglich verschiedener Modelle des unfreiwilligen Engagements, wie beispielsweise der Bürgerarbeit.
  2. Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet. Es wird also nicht, wie Erwerbsarbeit, zeit- oder leistungsäquivalent bezahlt und findet von daher auch nicht vorrangig aufgrund der Bezahlung statt. Neben völliger Nichtbezahlung sind aber Aufwandsentschädigungen oder Geringbezahlung, wie beim freiwilligen sozialen Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), möglich.
  3. Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben. Das bedeutet aber nicht, dass altruistische Motive im Vordergrund stehen müssen, ebenso kann die Motivation zum bürgerschaftlichen Engagement einen Selbstbezug haben, wie Selbstverwirklichungsmotive oder Formen der oben beschriebenen Selbsthilfe.
  4. Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt, da Öffentlichkeit einerseits wichtig für die Interessenvertretung der Engagierten, die Schaffung einer Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Information für die Tätigkeit der Engagierten ist. Andererseits gewährleistet sie Transparenz, Dialog, Teilhabe und Verantwortung in den Organisationsformen des Engagements.
  5. In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. Es umfasst dabei aber nicht nur das Engagement im Sinne des traditionellen Ehrenamtes, welches vor allem stark formalisiertes, langfristiges Engagement bezeichnet. Öffentliche Kritik und Widerspruch, sowie weitere neue Formen der Selbstorganisation zählen ebenfalls zum bürgerschaftlichen Engagement, denn „Dabei sein und Dagegen sein gehören gleichermaßen zum Bürgerengagement in einem demokratischen Gemeinwesen und machen dessen Produktivität und Innovationskraft aus“.

Siehe auch

Weblinks

Einzelbelege

  1. vgl. Tauschwiki-Artikel Gemeinnützigkeit
  2. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO), 10. Sept. 2002, Geschäftszeichen IV C 4 - S 0171 - 93/02, zitiert nach: http://www.tauschring-archiv.de/Recht/recht3.htm
  3. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), 17. Juli 2008, S. 25 (Download)
  4. vzfbe.org: Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe (zuletzt abgerufen 29.1.2013)
  5. Dokumentation_Recht_und_Steuern.pdf, S. 7 (Online)
  6. Protokoll BT 2005, S. 130
  7. Positionspapier deutscher Tauschsysteme
  8. Deutscher Bundestag: Drucksache 14/8900 - Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (2002) (Download)