Kauf
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Der Kaufvertrag ist im Rechtsleben das häufigste Umsatzgeschäft. Es besteht im Austausch von Gegenständen gegen Geld. Die Grundform eines solchen Geschäfts war der Tausch. Die Weiterentwicklung zum Kauf setzt Geld als Zahlungsmittel voraus, das als jederzeit eintauschbare Verrechnungseinheit von feststehendem Wert einen Güterumsatz in nennenswertem Umfang überhaupt erst ermöglicht. Die enge Verwandtschaft zum Tausch zeigt §480 BGB, wonach auf den Tausch die Vorschriften über den Kauf entsprechend anzuwenden sind.
Diskussion
In deutschen Tauschringen wird üblicherweise die Einzeltransaktion zwischen zwei Mitgliedern als "Tausch" bezeichnet. Dabei erhält ein Mitglied Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Mitglied. Statt einer Gegenleistung erhält der Leistungsgeber eine Gutschrift auf seinem Verrechnungskonto. Handelt es sich bei so einem "Tausch" nicht vielmehr um einen "Kauf" gegen selbst gemachtes Geld?