Ressourcen-Tauschring (RTR)
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(Weitergeleitet von RTR)Der Ressourcen-Tauschring (RTR) ist eine Clearingstelle, um Tauschvorgänge zwischen Mitgliedern unterschiedlicher Tauschringe zu verrechnen. Der RTR ist als Zeittauschring mit einheitlichem Stundensatz organisiert.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im RTR ist kostenlos. Es werden z.Zt. seit Oktober 2017 (Stand März 2022) auch keine Zeitgebühren erhoben.
Es können grundsätzlich nur "Tauschsysteme/Tauschringe"[1] Mitglied werden. Als formale Zulassungsbedingungen müssen sie nur einen per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner benennen, Internetzugang haben und "eine funktionierende Buchhaltung besitzen"[1].
Weitere Zulassungsbedingungen bestehen nicht. Die teilnehmenden Tauschsysteme müssen weder nachweisen, dass sie Zeit als Wertmaßstab verwenden[2], noch bestimmte Qualitätsmerkmale bezüglich ihrer Größe, Verbindlichkeit oder ihres Umgangs mit überschuldeten Gemeinschaftskonten erfüllen.
Kriterien für den Ausschluss von Mitgliedern existieren nicht.
Das Vorgehen bei der Besetzung von Leitungsfunktionen ist nicht geregelt.
Änderungen der Teilnahmebedingungen werden von den Mitgliedstauschringen per Umfrage und Mehrheitsergebnis bestimmt. "[1]
Tauschregeln
Neue Konten werden mit Null eröffnet und müssen beim Austritt des Mitgliedstauschring aus dem RTR auch wieder Null sein. Verrechnungseinheit sind "Tausch-Stunden" (TS) und "Zeit-Talente (ZT)". 1TS = 60 ZT. Die Limits für die Mitgliederkonten betragen +/- 6000 ZT (+/- 100 TS).
Löst sich ein Mitgliedstauschring auf und hinterlässt einen negativen Kontostand beim RTR, werden die offenen Verbindlichkeiten vom Systemkonto abgebucht. Wenn ein Mitgliedstauschring mit positivem Kontstand austreten will, kann er anderen Mitgliedstauschringen das Plus übertragen. Für das Systemkonto bestehen keine Limits.
Außenkonten
Jeder Mitgliedstauschring "richtet ein Konto bei sich ein, auf dem die Gegenbuchungen für die RTR‐Vorgänge stattfinden." [1] Dieses spezielle Außenkonto spiegelt alle Buchungen auf dem Mitgliedskonto beim RTR, aber mit umgekehrten Vorzeichen. Wenn ein RTR-Mitgliedskonto etwa ein Plus von 50 Stunden aufweist, hat das zugehörige interne RTR-Außenkonto ein Minus von 50 Stunden. Und umgekehrt.
Beispiel für die Verrechnung eines Tauschgeschäft zwischen zwei Mitgliedern unterschiedlicher RTR-Mitgliedstauschringe:
- Mitglied 123 des Tauschring Thal schreibt dem Außenkonto des TR Thal 1 Stunde gut.
- Die Buchungsstelle des RTR überweist 1 Stunde zwischen den RTR-Mitgliederkonten der beiden Tauschringe.
- Mitglied 987 des Tauschring Berg erhält 1 Stunde vom Außenkonto des TR Berg gutgeschrieben.
Zwischen den beiden Tauschringen und dem RTR besteht die implizite Vereinbarung ("§"), dass alle Beteiligten einen gleichwertigen Betrag verbuchen. Der RTR überprüft nicht, ob die Mitgliedstauschringe diese Vereinbarung einhalten. Er hat keine Sanktionsmöglichkeitem gegenüber Mitgliedstauschringen, die die Vereinbarung brechen, ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder gar das System zum Schaden anderer missbrauchen.
Voraussetzungen für die Verrechnung eines Tauschs
Um das Tauschgeschäft verbuchen zu können, müssen mindestens vier Parteien zustimmen:
- Leistungsgeber und Leistungsnehmer müssen sich über den Wert der Leistung einigen und die Höhe des Betrags festlegen, der verrechnet werden soll.
- die RTR-Verantwortlichen der Tauschringe des Leistungsgebers und des Leistungsnehmers müssen prüfen, ob der Tausch innerhalb der Tauschregeln überhaupt verrechnet werden darf: würden Limits überschritten oder gibt es andere Gründe, die eine Verrechnung verbieten?
Geschichte
Leitung:
- seit 2017 Erika Bosch, Gib und Nimm Düsseldorf
- 2010 Dörte Müller, Essener Tauschkreis
- 2009 Markus Schwarz, Wunstorf
- 2006 bis 2009 Andreas Artmann, Tauschring-LOWI e.V.
- 2004 Dagmar Capell, Tauschring Harburg
- 1.9.1999 bis 2006 Klaus Kleffmann
Überregionale Treffen
Am 1./2. September 2007 fand ein überregionales Treffen der RTR-Verantwortlichen in Nordwalde statt, das aber ziemlich folgenlos blieb.[3]