Mitgliedschaft
Aus Tauschwiki
Die Mitgliedschaft in einem Tauschring beginnt mit dem Eintritt und endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds oder mit der Auflösung des Tauschrings. Mitglieder oder Teilnehmer in einem Tauschring sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die entsprechend der Satzung und den Tauschregeln in einen Tauschring aufgenommen worden sind.
In einem Tauschring können grundsätzlich nur die Mitglieder untereinander tauschen. Tauschringe sind geschlossene Systeme. Die Tauschvorgänge schließen sich in ihrer Gesamtheit kreis- oder ringförmig, so dass sich das Geben und Nehmen aller Mitglieder ausgleicht. Dieses Grundprinzip klingt in den Bezeichnungen Tauschring oder Tauschkreis deutlich an.
Verantwortung der Mitglieder
Beim Eintritt geben die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft das Leistungsversprechen. Sie versprechen, eigene Leistungen gegen die Leistungen anderer Mitglieder zu tauschen. Sie versprechen, dass sie im Laufe ihrer Mitgliedschaft gleich viele Leistungen geben wie nehmen. Diese Leistungsversprechen gegenüber der Gemeinschaft unterscheidet Tauschringe wesentlich von vielen Alternativen.
Verantwortung der Orga
Zu den Grundaufgaben der Orga eines Tauschrings gehört die Mitgliederbetreuung. Sie fördert die persönlichen Kontakte zwischen den einzelnen Mitgliedern. Sie weist Mitglieder auf mögliche Risiken hin.
Sonderfall Clearingstelle
Clearingstellen wie der der RTR sind "Tauschringe für Tauschringe". Sie sind Tauschringe, deren Mitglieder Tauschringe sind, und ermöglichen so eine Verrrechnung von Außentauschgeschäften zwischen Mitgliedern der Mitgliedstauschringe.