Risiken
Aus Tauschwiki
Die aktive Teilnahme an einem Tauschring birgt vielfältige Risiken und Gefahren für die Mitglieder.
Rechtsfragen für Tauscher
Tauschgeschäfte finden nicht im rechtsfreien Raum statt. Selbst wenn es sich nur um Nachbarschaftshilfe handelt, was in den meisten Fällen äußerst fraglich ist, sind verschiedene Rechtsfragen zu beachten. Wer haftet etwa, wenn bei der Hilfe etwas beschädigt wird? Muss man Steuern zahlen? uvm.
Da Tausch gemäß §480 BGB dem Kauf gleichgestellt ist, finden auch die ganzen Vorschriften aus dem Eigentums- und Vertragsrecht Anwendung. Wie steht's eigentlich mit Gewährleistung und Kulanz, wenn der Helfer nicht die verabredete Leistung erbracht hat? uvm.
Rechtsfragen für Organisatoren
Und welche Pflichten gehen eigentlich die Organisatoren von Tauschringen ein? Hier kann von Vereinsrecht bis zum Kreditgesetz alles zu beachten sein.
Wer haftet eigentlich für die Verbindlichkeiten ausgetretener Mitglieder? Muss der Tauschring bürgen? Können die anderen Tauschringmitglieder in Regress genommen werden?
Beständigkeit des Tauschrings
Viele Tauschringmitglieder gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass sich auch die anderen an ihr Leistungsversprechen gebunden fühlen. Wenn sie also in Vorleistung treten und einen positiven Kontostand haben, erwarten sie, dafür eines Tages auch eine Gegenleistung zu erhalten. Was ist aber, wenn der Tauschring aufgelöst wird? Dann verfallen die angesparten Verrechnungseinheiten. Oder wenn der Tauschring ein überschuldetes Verwaltungskonto hat. Wer ist dann noch bereit, für Tauschwährung Gegenleistungen zu erbringen?
Abzocke und Kriminalität im Tauschring
Auch wenn sich viele Tauschringe hehren Zielen verschreiben, so gibt es in der Praxis Schwarze Schafe, die andere Tauschringmitglieder abzocken:
- Machtmissbrauch durch Führungspersonen (vgl. auch Demokratie)
- Irreführende Tauschanzeigen. Angeboten werden Leistungen in Tauschwährung, berechnet werden aber Euro.
- Wucher[1]
- Falsche Angaben über den Kontostand. Der Leistungsgeber arbeitet für den Leistungsnehmer im Vertrauen darauf, dass seinem Konto ein entsprechender Betrag gutgeschrieben wird. Wenn der Leistungsnehmer aber das Minuslimit erreicht hat geht der Leistungsgeber leer aus.
- Ausstellen von Tauschbelegen, die nicht verbucht können, weil der Leistungsnehmer längst ausgetreten ist oder nie Mitglied war.
- Sexuelle Belästigung am Telefon (vgl. auch Datenschutz)
- Stalking (vgl. auch Datenschutz)
- uvm.
Wie im restlichen Leben auch, empfiehlt es sich, Geschäfte vorher gründlich zu verhandeln und sich vorher über den Tauschpartner zu informieren.
Außerdem empfiehlt es sich, ein Kultur zu schaffen, die die Mitglieder vor Schwarzen Schafen schützt. Am einfachsten ist es, den Tauschring so klein zu halten und eine so gute Kommunikation zwischen den Mitgliedern zu schaffen, dass sich die Mitglieder im Laufe der Zeit gut kennen lernen können. Für größere und anonymere Tauschring ermöglichen es Webdienste zur Tauschringverwaltung (wie tauschen-ohne-geld.de), Tauschgeschäfte öffentlich zu bewerten. Außerdem sollte es eine Anlaufstelle im Tauschring geben, wo sich Mitglieder bei Problemen melden können. Und es sollte einen Rahmen geben, wo solche Probleme geklärt werden können.
Ein Schutz vor Schwarzen Schafen setzt aber voraus, dass die Mitglieder und die Orga des Tauschrings bereit - und in der Lage - sind, sich solchen Konflikten zu stellen. In der Praxis scheint es aber vielen Tauschringen genau an dieser Konfliktfähigkeit zu mangeln, was es den Abzockern leicht macht.