Steuerbefreiung für Tauschsysteme

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Eine Steuerbefreiung für Tauschsysteme wird seit vielen Jahren im Rahmen der Bundes(arbeits)treffen und verschiedener Initiativen zur gemeinsamen politischen Interessenvertretung von einigen Tauschring-Aktivisten gefordert. Diese Forderungen erscheinen unter verschiedensten Stichworten: "Forderungen"[1], "Wahlprüfsteine"[2], "Steuerfreiheit"[3][4], "Forderungskatalog"[5], "Rechtssicherheit"[6], "Vorsorge durch Zeitbanken"[7], "Kernforderungen zur Bundestagswahl"[8]

Steuerrechtliche Forderungen

Steuerrechtlich scheint es um folgende Forderungen zu gehen.

Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit für Tauschringe nach §52 AO, um Spendern und Mitgliedern gewisse Vorteile zu bieten. Nach bestehender Rechtsprechung ist diese nicht gegeben, weil "regelmäßig durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder gefördert werden".[9][10]

Einkommensteuer

Steuerfreiheit oder Freibeträge für Anrechnung von Tauschgeschäften auf die Einkommensteuer.

Stundenverrechnungssatz

Bundesweit einheitlicher "Stundenverrechnungssatz".[11]

Schwarzarbeit

Allgemeiner scheint gefordert zu werden, dass das Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) nicht auf Tauschsysteme anzuwenden sei.

Nachbarschaftshilfe

Anerkennung von Tauschgeschäften als "Gefälligkeiten" oder "Nachbarschaftshilfe" im Sinne des § 1 Abs. 3 des SchwarzArbG. Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei Tauschgeschäften im Tauschring nicht um Nachbarschaftshilfe:[12]

"In der Regel wird bei Mitgliedern eines Tauschringes oder ähnlicher Organisationen ein Handeln aus Gefälligkeit nicht anzunehmen sein, weil sie eine Gegenleistung erwarten. Außerdem sind die Mitglieder von Tauschringen in der Regel keine Nachbarn im Rechtssinne, denn sie stehen weder in enger räumlicher Beziehung (Nachbarn im Wortsinne) oder verwandtschaftlicher Beziehung (Nachbarn im weiteren Sinne)."

Sozialleistungen

"Nichtanrechenbarkeitsgarantie"[13] oder Freibeträge für Anrechnung von Tauschgeschäften auf Sozialleistungen. In dem Zusammenhang wird auch eine Lockerung der Verfügbarkeitsregelung bei Empfängern von Sozialleistungen gefordert[14]

Internationale Gesetzgebung

Die Gesetzgebung einiger europäischer Länder wird dabei als Vorbild genannt:

  • Italienisches Gesetz Gesetz Nr. 53/2000[15] für Zeitbanken
  • Österreich(?)

Offene Fragen

  • Unklar ist, wie die Forderungen umgesetzt werden sollen. Unklar ist, welche Gesetze und Vorschriften im Einzelnen geändert oder geschaffen werden müssten. Es scheinen bisher keine konkreten Gesetzesentwürfe erarbeitet worden zu sein.
  • Unklar ist, an wen die Forderungen genau gerichtet sind und wer sie umsetzen soll.
  • Unklar ist, welche Tauschringe von den Forderungen überhaupt betroffen sind. Es sind keine Zahlen bekannt, wieviele Tauschringe die notwendige Rechtsform, Organisationsstruktur und Tauschaktivität haben.
  • Unklar ist, welche Tauschringe die Forderungen kennen, sie unterstützen, oder ablehnen.

Siehe auch

Einzelbelege

  1. Forderungen der Berliner Tauschringe in: TSN Nr. 1, 1998, S. 22
  2. Klaus Reichenbach: Wollen Sie wirklich Tauschringe besteuern? in: TSN Nr. 2, 1998, S. 12
  3. vgl. Forderung "Steuerfreiheit für Tauschleistungen von Privatpersonen" im Positionspapier deutscher Tauschsysteme (1999)
  4. vgl. Forderung "Steuerfreiheit für Kleingewerbe im Rahmen einer Experimentierphase zur Stärkung der lokalen Ökonomie und des Gemeinwesens" im Positionspapier deutscher Tauschsysteme (1999)
  5. Klaus Reichenbach: Forderungskatalog der AG Tauschringe im Dialog, 2007 (Download)
  6. vgl. Arbeitskreis Rechtssicherheit für Tauschsysteme (BATT 2011), BATT-Aktiv Gruppe Recht (BATT 2012)
  7. vgl. BATT-Aktiv Gruppe Vorsorge durch Zeitbanken (im Anschluss an BATT 2012 gegründet); gleichnamiges Diskussionspapier des VzFbE e.V.
  8. Projekt "Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe" des VzFbE e.V. http://vzfbe.org/?p=131
  9. Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO), 10. Sept. 2002, Geschäftszeichen IV C 4 - S 0171 - 93/02, zitiert nach: http://www.tauschring-archiv.de/Recht/recht3.htm
  10. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), 17. Juli 2008, S. 25 (Download)
  11. Rolf Schilling: Dialogpapier in Bezug auf ihre rechtliche und steuerliche Bewertung von Zeit- und Tauschsystemen, die Teile der organisierten Nachbarschaftshilfe abdecken. 2011 (Download)
  12. siehe Kleine Anfrage im Bundestag 1997#Gefälligkeiten und Nachbarschaftshilfe
  13. Wahlprüfsteine III - Denkanstöße für Politiker jeder Couleur in: TSN Nr. 2, 1998, S. 17
  14. vgl. Rezension von Hoffmann 1998: Tips, Fakten und sehr viel Hintergrund in: TSN Nr. 2, 1998, S. 23
  15. http://www.zeitbank-meran.it/gesetz_d.htm