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Harr/Tauschringe und Bürgerschaftliches Engagement

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Titel: Anmerkungen zur Tauschring-Definition des Vereins zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement e.V. (VzFbE)

Autor: Harald Friz, Berlin. Version 0.9.9 (27. August 2013)

Der Verein zur Förderung von bürgerschaftlichem Engagement e.V. (VzFbE) verbreitet seit Herbst 2012 ein zweiseitiges Papier[1], das neben Mitgliederwerbung und politischen Forderungen eine vermeintliche Tauschringdefinition enthält.

Ein VzFbE-Vorstand legt großen Wert auf die Feststellung, dass dieses Papier - und insbesondere die Definition - beim Bundesarbeitstreffen der Tauschsysteme 2012 vom Plenum "akzeptiert" worden sein.[2] Da der VzFbE dieses Papier auch als Grundlage für die umstrittene "Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe" heranzieht, habe ich mir die Zeit genommen, diese vermeintliche Definition sehr genau zu lesen.

Ich habe den Eindruck, dass der VzFbE in dieser vermeintlichen Definition die Grenze zwischen Tauschringprinzip und Bürgerschaftlichem Engagement verwischen will.

Tauschringe und Bürgerschaftliches Engagment

Nach meinem Verständnis hat Bürgerschaftliches Engagement zwei wesentliche Elemente, die im Widerspruch zum Grundprinzip der Tauschringe stehen:

  • Tausch: Bürgerschaftliches Engagement ist nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet. Der Sinn von Tauschringen sind dagegen Tauschgeschäfte, also wirtschaftliche Handlungen zum materiellen und sonstigen Gewinn der Mitglieder.
  • Ring: Bürgerschaftliches Engagement ist am Gemeinwohl orientiert. Tauschringe sind geschlossene Gruppen und befriedigen (vor allem) die Bedürfnisse ihrer Mitglieder.

Natürlich können Tauschringe auch Nachbarschaftshilfe und Bürgerschaftliches Engagement fördern. Das haben Tauschringe mit Kirchengemeinden, Sportvereinen, Bürgerinitiativen usw. gemeinsam. Das definiert sie nicht.

Tauschringe unterscheidet von anderen lokalen Organisationen, das in ihrem Kern eben nicht das Gemeinwohl steht, sondern das für beide Seiten lohnenswerte Tauschgeschäft zwischen den Mitgliedern. Zum Beispiel erhält ein ehrenamtlicher Trainer im Sportverein für seine Arbeit vielleicht Anerkennung oder eine kleine Aufwandsentschädigung. Aber aus der Tätigkeit erwächst ihm kein Anspruch auf Gegenleistung. Beim Tauschring dagegen schon. Wenn ein Mitglied einem anderen eine Stunde beim Malern hilft, erwirbt es den Anspruch auf eine Stunde Gegenhilfe.

Die Definition des VzFbE

In Tauschringen werden Nachbarschaftshilfe, Bürgerengagement und zeitlich begrenzte Dienstleistungen auf freiwilliger Basis von und für Bürgerinnen und Bürger angeboten.

VzFbE

Sprachlich interessant ist die Vermischung von konkreten und abstrakten Angeboten.

Geschlossener Markt

Es stimmt, dass in Tauschringen "zeitlich begrenzte Dienstleistungen auf freiwilliger Basis … angeboten" werden. Tauschringe haben auch eine Marktfunktion.

Aber: zu den wesentlichen Merkmalen eines Tauschrings gehört, dass dieses Angebot von "Mitgliedern" des Tauschrings an Mitglieder des Tauschrings gemacht wird. Es gibt zwar in der Tauschringszene verschiedene Versuche, den Kreis der Teilnehmer auf Nichtmitglieder zu erweitern (Stichwort "Außentausch"). Ausgangspunkt für diese Überlegungen ist aber der geschlossene Tauschring als Normalfall.

Außerdem ist das Angebot von Dienstleistungen nur ein kleiner Teil des Tauschringprinzips. Zur Markt- und Vermittlungsfunktion von Tauschringen gehört, dass sich Angebot und Nachfrage finden. Damit daraus ein "Tausch" im Sinne des Tauschringprinzips wird, muss eine Leistung erbracht, in Verrechnungseinheiten bewertet und gebucht werden. Diese Verrechnung unterscheidet die hier betrachteten Tauschringe wesentlich von Naturaltausch, Kauf oder Schenken.

Warentausch

Warentausch spielt in der Praxis eine sehr viel größere Rolle, als diese Definition vermuten lässt. Es geht eben nicht nur um Dienstleistungen und Nachbarschaftshilfe.

Nachbarschaftshilfe

Irreführend finde ich die Formulierung, dass in Tauschringen "Nachbarschaftshilfe … angeboten" werde. Es stimmt zwar, dass sich viele Tauschringe als eine Form der "erweiterten Nachbarschaftshilfe" verstehen.

Aber: Tauschringe bieten keine Nachbarschaftshilfe an, sondern einen Markt und ein soziales Netz, wo sich Menschen in der (erweiterten) Nachbarschaft finden können.

Es kommt durchaus vor, dass sich Nachbarn, die sich über den Tauschring kennengelernt haben, unentgeltlich gegenseitig helfen. Aber darin unterscheiden sich Tauschringe nicht in der beziehungsstiftenden Funktion von allen anderen lokalen Vereinigungen. Die Besonderheit von Tauschringen ist, dass über die erbrachten Leistungen im Tauschring Buch geführt wird und dass Leistungen in Erwartung einer gleichwertigen Gegenleistung erbracht werden.

Bürgerengagement

Sprachlich unsinnig finde ich die Formulierung, dass in Tauschringen "Bürgerengagement … angeboten" werde. Der Satz stellt die Logik auf den Kopf. Bürgerengangement oder Bürgerschaftliches Engagement beschreibt ein gemeinwohlorientiertes soziales Verhalten, das auch in Tauschringen anzutreffen ist.

Aber: Dieses Engagement ist kein Angebot im Tauschring. Es ist m.E. vielmehr die Voraussetzung dafür, dass Tauschringe überhaupt exisitieren können. Auch das haben sie mit vielen anderen lokalen Vereinigungen gemeinsam. Es braucht Bürgerschaftliches Engagement, damit die Vereinigung ihren eigentlichen Zweck verwirklichen kann. Beim Sportverein ist das Sport, bei Tauschringen ist es das Tauschgeschäft zwischen den Mitgliedern.

Definitionsanspruch

Die folgenden Punkte zeichnen Tauschringe grundlegend aus

VzFbE

Nach meinem Verständnis fehlen in den folgenden Punkten ganz wesentliche Merkmale von Tauschringen. Insofern haben sie wenig Aussagekraft, insbesondere im Vergleich zur Sichtweise von Bundesfinanzministerium und Bundesregierung.

Im Sinne des Anwendungserlass zur Abgabenordung von 2008 sind Tauschringe "Körperschaften, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedenster Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen" und "durch die gegenseitige Unterstützung in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder" fördern.[3]

Im Sinne der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag 1997 sind weitere Merkmale von Tauschringen, dass sie "örtlich begrenzt sind, und ihre Mitglieder bargeldlos" mithilfe eigens geschaffener Verrechungswährungen "Dienstleistungen - in Ausnahmefällen auch Waren - miteinander tauschen" und dass sie über eine Tauschzentrale verfügen, die Tauschpartner vermittelt und die Tauschkonten führt.[4]

Aktivierung

Aktivierung und Stärkung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe.

VzFbE

Wirtschaftliche Selbsthilfe vor Ort dürfte in der Tat der Hauptgrund sein, warum Tauschringe gegründet werden und sich Menschen einem Tauschring anschließen.

Die "Aktivierung und Stärkung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe" ist auch nach meinem Verständnis ein wertvoller Beitrag von Tauschringen für lokale Gemeinwesen.

Berufe

Angebote und Nachfragen, die auf den Talenten und Fähigkeiten unabhängig von den erlernten oder ausgeübten Berufen der Mitglieder beruhen.

VzFbE

Dieser Punkt ist meines Erachtens unwesentlich, um Tauschringe von anderen lokalen Organisationen abzugrenzen. Auch in einem typischen deutschen Sportverein dürften die meisten aktiven Mitglieder Amateure sein. Auch in einer Kirchengemeinde werden die meisten anfallenden Arbeiten nicht von gelernten Innenarchitekten, Bäckern und Konditoren erledigt, sondern von den Freiwilligen vor Ort, die Stühle rücken und etwas zu Essen mitbringen.

Aber: die meisten Tauschringe haben in der Tat einen sozialen, egalitären und inklusiven Anspruch. Ein Experte, der eine Stunde hochqualifizierte Computerhilfe gegen eine Stunden Blumengießen tauscht, verzichtet auf marktübliche Entlohnung zugunsten wirtschaftlich Schwächerer.

Aber: es gibt auch Tauschringe, die sich aktiv um gewerbliche Teilnehmer bemühen, gerade wegen ihres ausgeübten Berufes.

Struktur

Die Mitglieder sind gleichberechtigt und geben ihm eine demokratische Struktur.

VzFbE

Diesen Punkt dürfte wohl jeder beliebig deutsche Verein erfüllen, der eine Mitgliederversammlung hat und seinen Vorstand wählt.

Aber: In der Praxis gibt in deutschen Tauschringen eine gewisse Tradition, basisdemokratische Strukturen auszuprobieren oder gar hierarchiefrei zu arbeiten. Diese Tauschringe distanzieren sich ausdrücklich vom Demokratieverständnis des typischen deutschen Vereins.

In der Praxis fehlen deswegen in vielen Tauschringen demokratische Strukturen, die etwa die Abwahl eines selbsternannten Vorstands ermöglichen oder Rechenschaftspflichten der Funktionäre festschreiben.

Sind von der Definition auch die (vielen?) Tauschringe erfasst, in denen sich mangels formaler demokratischer Strukturen informelle Hierarchien mit autokratischem Charakter herausgebildet haben?

Tauschfunktion

Leistungs- und/oder Warenaustausche, die durch Eigeninitiative der Mitglieder selbstbestimmt zu Stande kommen. Das Tauschsystem stellt den technischen und organisatorischen Rahmen zur Tauschfunktion zur Verfügung.

VzFbE

Bei diesem Punkt wird wesentliches ausgelassen. Die Zentrale spielt eine viel zentralere Rolle für das Wirtschaftssystem Tauschring, als diese Formulierung vermuten lässt.

Zentrale

Es stimmt, dass die Tauschsysteme "den technischen und organisatorischen Rahmen zur Tauschfunktion zur Verfügung" stellen. Tauschsysteme haben dafür eine Zentrale, die sich unter anderem um Buchführung, Mitgliederverwaltung und Vermittlung von Tauschgeschäften kümmert.

Steuern und Gemeinnützigkeit

Es stimmt auch, dass im Gegensatz zu einem Unternehmen die Wirtschaftstätigkeit in der Regel nicht zwischen Tauschring und Außenwelt stattfindet, sondern innerhalb des Tauschrings zwischen seinen Mitgliedern. Das spielt unter anderem bei der Besteuerung von Tauschringen eine große Rolle.

Ein Tauschring hat als Körperschaft üblicherweise nur geringe Einnahmen und Ausgaben, deswegen dürfte nur in den seltensten Fällen Körperschaftssteuer anfallen. Unabhängig davon können einzelne Mitglieder sehr hohe Umsätze haben, die bei der Ermittlung der Einkommensteuer zu berücksichtigen sind.

Ebenso ist eine Anerkennung eines steuerbegünstigten Zwecks nach § 53 Abgabenordnung ("mildtätige Zwecke") unwahrscheinlich. Nach dem üblichen Tauschringmodell werden etwa Tätigkeiten in der Altenpflege - im Gegensatz zu sozialen Trägern - von den Mitgliedern ein Tauschrings eben nicht als Hilfspersonen des Trägers ausgeübt, sondern auf eigene Initiative und Rechnung.

Funktionäre

Nur wenige Tauschringe arbeiten rein ehrenamtlich. In den meisten Tauschringen scheinen die Funktionäre auf Entlohnung zu bestehen, selbst wenn sie damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihres Tauschrings überfordern sollten.

Mitgliedsbeitrag

In der Praxis wird bei den meisten Tauschringen eine monatliche Mitgliedsgebühr in Tauschwährung für Verwaltungsaufgaben und den Ausgleich von Restschulden ausgetretener Mitglieder erhoben. Diese Gebühr bildet einen Tausch zwischen einzelnem Mitglied und der ganzen Tauschringgemeinschaft ab.

Dieser "Tausch" kommt nicht "durch Eigeninitiative der Mitglieder selbstbestimmt zu Stande", sondern ist an die Mitgliedschaft im Tauschring gebunden. Ein Mitglied kann sich diesem "Tausch" nur durch Austritt entziehen. Wie die Diskussionen über die "Überschuldung der Gemeinschaftskonten" zeigen, macht dieser erzwungene "Tausch" einen großen Teil der Wirtschaftsaktivität in Tauschringen aus.

Leistungsversprechen

Die Tauschfunktion in einem Tauschring basiert auf dem "Leistungsversprechen" des Einzelnen gegenüber der Gemeinschaft. Wer eine Leistung empfängt, verspricht eine gleichwertige Gegenleistung zu erbringen.

Zu den oft übersehenen Aufgaben der Zentrale gehört, dieses Leistungsversprechen durchzusetzen. Hier zeigen die Diskussionen über die "Überschuldung der Gemeinschaftskonten" zeigen, dass die Versäumnis der Zentrale beim Eintreiben offener Schulden die andere große Position in der gemeinschaftlichen Buchführung des Tauschringen ausmacht.

Wertschätzungseinheit

Eine eigene lokale Wertschätzungseinheit, die überwiegend begrenzt zirkuliert und auf dem Anspruch der Gleichwertigkeit der Lebenszeit seiner Mitglieder basiert.

VzFbE

Die Doppeldeutigkeit des Wortes "Wertschätzung" verwischt den wesentlichen Unterschied zwischen Tauschring und Bürgerlichen Engagement.

Anerkennung

Wertschätzung im Sinne von Anerkennungskultur ist nach Ansicht der Enquete-Kommission des Bundestags wichtig für Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt:[5]

"Anerkennung gehört zu den wichtigsten Formen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements."

Hier geht es um den Wert des Menschen, der sich nicht in Zahlen ausdrücken lässt. Die Verrechnungseinheit oder Tauschwährung in einem Tauschring hat dagegen eine völlig andere Funktion!

Geld

Im Tauschring geht es darum, den Wert einer Ware oder Dienstleistung zahlenmäßig zu erfassen.

Die Verrechnungseinheit ist ein Wertmaßstab wie Geld. Sie dient dazu, den Wert unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zahlenmäßig ausdrücken und vergleichen zu können.

Manche Tauschringaktivisten gehen sogar so weit, zumindestens für die steuerliche Bewertung von Tauschgeschäften, eine einheitliche Umrechnung von aufgeschriebenen "Stunden" in Euro vorzuschlagen.[6] Ist es dann noch sinnvoll, von unentgeltlichem Bürgerschaftlichen Engagement zu sprechen, wenn die Teilnehmer eines Tauschsystems für ihre Leistungen eine geldartige Gutschrift auf ihren Konto erhalten?

Zirkulation

Im Gegensatz zu Regiogeld oder manchen Geldexperimenten gibt es (in der Regel) kein Bargeld (oder bargeldähnliche Gutscheine oder ein Tauschmittel), das "zirkulieren" könnte.

Tauschringe können als eine Spezialform einer lokalen Komplementärwährung betrachtet werden. Aber nicht jede lokale Komplementärwährung ist ein Tauschring und nicht jedes Tauschsystem braucht eine eigene Währung. Tausch im weitesten Sinne lässt sich auch als Naturaltausch, Kauf oder Geschenk organisieren.

Begrenztheit

Die Gültigkeit der Verrechnungseinheit ist scharf begrenzt - auf die Teilnehmer des Tauschrings, da sie definitionsgemäß die Leistungsbilanz zwischen den Teilnehmern des Tauschrings widerspiegelt. Diese Begrenztheit ist nicht nur meines Erachtens das wesentliche Merkmal von Tauschringen schlechthin, das der Idee von Bürgerschaftlichem Engagement und Gemeinnützigkeit widerspricht.

Zinsen

Sämtliche Konten werden zinslos geführt. Aspekt: Ausgeglichenes Geben und Nehmen. Umlaufsicherungen und Regulierungsmechanismen sind möglich.

VzFbE

Kapitalismuskritik und insbesondere die Ablehnung von Zinserträgen hat eine gewisse Tradition bei den heutigen Tauschringen.

Aber: Eigentlich geht es hier um eine weitere Geldfunktion der Tauschwährung, die Wertaufbewahrung, die insbesondere für Zeitbanken eine große Bedeutung hat.

Wertaufbewahrung

Wenn ein Tauschringmitglied ein Guthaben erarbeitet hat, ist es gegenüber den anderen Tauschringmitgliedern in Vorleistung gegangen. Nach dem üblichen Selbstverständnis von Tauschringen hat es damit einen Anspruch erworben, bei passender Gelegenheit gleichwertige Dienste einfordern zu dürfen.

In der Praxis gibt es (mindestens) drei Modelle, wie die Wertaufbewahrung gehandhabt wird:

  • Im klassischen Tauschringmodell, das sich in vielen Tauschringsatzungen wiederfindet, gibt es Limits für die Mitgliederkonten. Weder zu große Kreditaufnahme noch zu große Guthaben sind wünschenswert, sondern ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis aus Geben und Nehmen.
  • Manche Tauschringe orientieren sich am Freigeld nach Silvio Gesell und führen eine Umlaufsicherung ein. Der Anspruch auf Gegenleistung verfällt im Laufe der Zeit, typischerweise durch regelmäßige Berechnung von Negativzinsen auf erarbeitete Guthaben.
  • Bei Zeitbanken dagegen bildet der langfristig gültige Anspruch auf Gegenleistung einen Teil der persönlichen Altersvorsorge.

Allen gemeinsam ist, dass der Kredit im Tauschring zinslos gewährt wird und das es für Guthaben keine Zinserträge gibt.

Eigennutz statt Gemeinwohl

Die vermeintliche Definition des VzFbE lenkt davon ab, wie wenig die Tauschringe mit Bürgerschaftlichem Engagement zu tun haben.

Private Wirtschaftstätigkeit

Tauschringe sind von ihrer Grundkonstruktion her eine Form der Privatwirtschaft:

  • Tauschringe sind geschlossene bargeldlose Wirtschaftssysteme.
  • Zeitbanken sind eine Form der privaten Altersvorsorge.

Ich persönlich finde privates Gewinnstreben sinnvoll. Wer sich um sein eigenes materielles Wohlergehen kümmert, entlastet die Sozialversicherungs- und Wohlfahrtsysteme.

Ich finde es auch sinnvoll, wenn sich Menschen zusammenschließen, um ihre materiellen Interessen gemeinschaftlich zu fördern, etwa in Gewerkschaften, Genossenschaften, Privatunternehmen, Versicherungen, Banken, Kreditvereinen.

Nach meinem Verständnis fallen auch Tauschringe und Zeitbanken in den Bereich ganz alltäglicher eigennütziger privater Wirtschaftstätigkeit. Ein vergleichbares Selbstverständnis zeigt sich meines Erachtens auch bei den Tauschringen, die großen Wert auf Autonomie legen.

Umverteilung

In der Praxis beobachte ich als dominierende Funktion von Tauschringen etwas Drittes, das sowohl dem Anspruch der Förderung des Gemeinwohls als auch dem dem Prinzip des Ausgleichs von Geben und Nehmen widerspricht. Es findet auf mehren Ebenen eine Umverteilung statt.

Leistungen werden erbracht von:

  • Organisatoren und Freiwilligen, die sich unentgeltlich engagieren, durchaus im Sinne des Bürgerschaftlichen Engagements.
  • Mitgliedern des Tauschrings, die in Vorleistung gegangen sind ("Positives Konto") und damit das Kredit-Risiko der Gemeinschaft übernehmen.
  • Mitgliedern, die qualifizierte oder stark nachgefragte Arbeit zum Einheitslohn gegen unqualifizierte oder wenig nachgefragte Arbeit tauschen.
  • Spendern und Förderern, die den Tauschring mit Geld, kostengünstigen Räumen, Arbeitskraft, usw. unterstützen.
  • Staatlichen Regelungen wie Vergünstigungen durch Steuerfreiheit von Tauschgeschäften oder Nichtanrechnung auf Sozialleistungen.

Nutznießer des Leistungstransfers sind:

  • Nutzer von kostenlosen Angeboten des Tauschrings.
  • Mitglieder, die staatliche Transferleistungen beziehen.
  • Mitglieder, die unqualifizierte oder wenig nachgefragte Tätigkeiten anbieten.
  • Mitglieder, die ihr Leistungsversprechen brechen und den Tauschring mit einem negativen Kontostand verlassen.
  • (Über)bezahlte Funktionäre des Tauschrings.

Fazit

Die Definition des VzFbE lenkt meines Erachtens davon ab, dass es bei Tauschringen nicht um Bürgerschaftliches Engagement zugunsten des Gemeinwohls geht, sondern um den Eigennutz eines beschränkten Personenkreises.

Einzelbelege

  1. Was zeichnet einen Tauschring aus? Redaktionsstand 2. Oktober 2012 (Download)
  2. Posting von Peter Scharl im Webforum der AG Tauschringe im Dialog, 29. Juni 2013, 15:36 (Online)
  3. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/AO-Anwendungserlass/abgabenordnung-anwendungserlass-grundfassung.html
  4. Kleine Anfrage im Bundestag 1997
  5. Deutscher Bundestag: Drucksache 14/8900 - Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“, 2002. S. 127 (Download)
  6. Rolf Schilling: Dialogpapier in Bezug auf ihre rechtliche und steuerliche Bewertung von Zeit- und Tauschsystemen, die Teile der organisierten Nachbarschaftshilfe abdecken . 2011 (Download)